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- Kategorie: Pflegekostenvorsorge
Ob Pflegetagegeld oder Pflegerente: Mit einer schweren oder chronischen Vorerkrankung ist der Abschluss einer Pflegekostenvorsorge oft praktisch unmöglich, abgesehen vom sogenannten „Pflege-Bahr” (siehe dazu auch Der „Pflege-Bahr“ – ein Check der ersten Tarife). Das Risiko, im Falle einer Pflegebedürftigkeit alle privaten Reserven aufzehren und womöglich auch eigene Kinder belasten zu müssen, bleibt damit ungedeckt.
Zwar ist es schon länger möglich, eine leistungsstarke Unfallversicherung mit einer Unfallrente auch ganz ohne Gesundheitsfragen abschließen, die im Zweifel sogar lebenslang zahlt und damit für eine unfallbedingte Pflegebedürftigkeit eine gewisse Absicherung bieten kann. Doch das statistisch viel signifikantere Risiko der altersbedingten Pflegebedürftigkeit kann damit nicht aufgefangen werden.
Weiterlesen: Pflegekostenvorsorge im Alter ohne Gesundheitsprüfung
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- Kategorie: Pflegekostenvorsorge
Zum 1. Januar 2013 wurde die von Gesundheitsminister Daniel Bahr auf den Weg gebrachte staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung in Kraft gesetzt. Die private Versicherungswirtschaft ist damit aufgefordert, Tarife mit folgenden Voraussetzungen anzubieten:
- Versicherbar sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr, die über ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherer pflegepflichtversichert sind und die noch keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit daraus bezogen haben. Es gibt kein Höchstaufnahmealter und keine Gesundheitsprüfung.
- Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 15 Euro, worauf ein staatlicher Zuschuss von 5 Euro gewährt wird (zur Erinnerung: zwischen Frauen und Männern wird bei Versicherungsbeiträgen nicht mehr unterschieden).
- Der Tarif sichert mindestens eine Leistung von 20 Euro Pflegetagegeld (= 600 Euro monatlich) für die Pflegestufe III ab, wovon in Pflegestufe II wenigstens 30 %, in Pflegestufe I wenigstens 20 % und im Falle einer „erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz” (so genannte Pflegestufe 0) wenigstens 10 % geleistet werden müssen.
- Es darf eine Wartezeit von höchstens 5 Jahren vereinbart werden.
Weiterlesen: Der „Pflege-Bahr“ – ein Check der ersten Tarife