Wenn der dauerhafte Verlust der eigenen Arbeitskraft z. B. durch Krankheit oder Unfall abgesichert werden soll, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sicherlich das erste Mittel der Wahl. Sie versichert den eigenen, konkret ausgeübten Beruf und leistet eine so genannte BU-Rente, wenn diese Tätigkeit zu mindestens 50 % nicht mehr wie in gesunden Tagen ausgeübt werden kann.
Leider aber fragen heute alle deutschen Lebensversicherer in den Anträgen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungen sehr ausführlich nach dem aktuellen Gesundheitszustand und Vorerkrankungen in der Regel der letzten fünf Jahre im ambulanten Bereich und der letzten zehn Jahre im stationären oder psychischen Bereich. Wer hier bei schwereren oder chronischen Erkrankungen mit „Ja” antworten oder psychologische oder psychiatrische Behandlungen anzugeben hat, muss in einer Vielzahl von Fällen mit erheblichen Leistungsausschlüssen bzw. einer vollständigen Ablehnung rechnen. Und wie sinnvoll eine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielweise mit dem Ausschluss „Wirbelsäule und Halteapparat” ist, sei gründlich überlegt.
Hier bleibt aktuell nur das Ausweichen auf eine der „kleineren” Lösungen: eine leistungsstarke private Unfallversicherung (siehe mehr dazu hier), von Januar 2011 bis Ende 2016 bestand zudem die Möglichkeit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit erleichterter Gesundheitsprüfung, die auch für Personen mit sonst problematischen Vorerkrankungen möglich war. Leider wurde dieses Konzept zum 1. Januar 2017 vom Anbieter geschlossen. Wir werden natürlich berichten, sobald sich am Markt neue Möglichkeiten eröffnen.
Hinweis für Diabetiker: Aus einer Marktbefragung im ersten Halbjahr 2017 ergab sich, dass aktuell ein Lebensversicherer prüft, seine Berufsunfähigkeitsversicherung wenigstens teilweise für Personen mit Diabetes zu öffnen. Über die Entscheidung will man uns zeitnah informieren, sobald sie gefallen ist.
Für Angestellte mit einem engagierten Arbeitgeber kann sich zudem noch die Chance auf eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine Kollektivlösung eröffnen, mehr dazu im Beitrag Neue Chancen in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Was ein Arbeitgeber ermöglichen kann
Gerne am Markt beworben und daher zu erwähnen ist die Möglichkeit, bei einigen Anbietern von privaten Rentenversicherungen einen „Berufsunfähigkeitsschutz” ohne Gesundheitsfragen einzubauen. Gemeint ist damit aber keine echte BU-Rente, mit der die eigene Existenz abgesichert würde, sondern nur eine Entlastung von der Beitragszahlung für diese Rentenversicherung, wenn Berufsunfähigkeit eintritt. Während dieser Zeit wird die Beitragszahlung vom Versicherer selbst übernommen, eine Berufsunfähigkeit führt also nicht zu einer Unterbrechung des Altersvorsorgeaufbaus. Dafür ist im Leistungsfall natürlich der Papierkrieg mit dem Versicherer zu führen, ob eine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Für einen Vertrag mit 50 Euro monatlich mag dies unverhältnismäßig sein, wer aber regelmäßig hohe Summen in den Aufbau seiner Altersvorsorge investiert, kann auf diese Option sicherlich einen Blick werfen.
Weitere Informationen dazu gibt es natürlich gerne auf Anfrage.