Nicht in allen Bereichen bedeuten Vorerkrankungen eine Erschwernis für den Abschluss von Versicherungen. Was man dazu wissen sollte.
Grundsätzlich keine Probleme mit schweren oder chronischen Erkrankungen gibt es im so genannten Sachbereich, also beim Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder z. B. Rechtsschutzversicherung. Denn hier ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht von Relevanz. Ebenso wenig beim Abschluss reiner Altersvorsorgeverträge, also Rentenversicherungen (auch Riester, Rürup oder Entgeltumwandlungen) ohne Todesfallleistung und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteinen. Und selbst im Bereich der Krankenversicherung gibt es Ausnahmen: Für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die z. B. für Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung leistet, sind alle Erkrankungen, die nicht mit den Zähnen oder dem Zahnfleisch zu tun haben, uninteressant.
Ein Sonderaspekt seie an dieser Stelle jedoch erwähnt, die nichts mit der Versicherbarkeit zu tun haben, sondern eher für die Auswahl von Versicherungen interessant sein können, wenn eine schwere oder chronische Erkrankung vorliegt:
Rentenversicherung: Nachweis einer schweren Krankheit
Bei staatlich geförderten Altersvorsorgewegen wie Riester-Renten oder Basisrenten („Rürup-Renten“) sieht der Gesetzgeber zwingend eine lebenslange Rentenzahlung vor. Zu Beginn der Leistungsphase berechnet der Versicherer daher, welche monatliche Rentenzahlung er dem Versicherungsnehmer aus dem vorhandenen Vertragskapital zusagen kann. Dabei legt er die statistische Lebenserwartung des Versicherungsnehmers zugrunde – allerdings nur statistisch, ohne Berücksichtigung der gesundheitlichen Verfassung. Für Personen mit einer schweren Erkrankung kann die voraussichtlich verbleibende Lebenserwartung jedoch geringer sein. Der Versicherer müsste also eigentlich das vorhandene Kapital auf einen kürzeren Zeitraum verteilen, sprich: eine höhere monatliche Rente darstellen. Doch kaum ein Tarif sieht hier eine Anpassungsmöglichkeit vor. Wenigstens eine Gesellschaft am deutschen Markt aber bietet hier eine Korrekturmöglichkeit: Wird zeitnah zum Beginn der Rentenzahlung eine schwere Krankheit nachgewiesen, so wird die angenommene Lebenserwartung angepasst und die monatliche Rente entsprechend erhöht.
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