Auch wenn Versorgung Hinterbliebener im Todesfall – üblicherweise durch eine Risikolebensversicherung –  in Fachkreisen eigentlich als „einfache” Vorsorgelösung gilt, stellt in der Praxis so manche Erkrankung leider auch hier eine kaum überwindbare Barriere für die Versicherbarkeit dar.

Zum Glück gibt es hier am Markt jedoch inzwischen ein paar Alternativen, die auch Gesundheitsfragen eine Absicherung für den Todesfall ermöglichen. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Konzepte, die hier kurz vorgestellt werden sollen.

 

1. Todesfallabsicherung bis ca. 150.000 € ohne Gesundheitsfragen im Rahmen von privaten Rentenversicherungen

 

Eine Handvoll Gesellschaften bieten aktuell die Lösung an, ohne Gesundheitsfragen eine Versicherungssumme für den Todesfall mit einzuschließen.

Die Höhe der Todesfallsumme steht hier immer im Zusammenhang mit der so genannten Beitragssumme (der Wert aller zu zahlenden Beiträge). Beispiel: für einen 30-Jährigen, der eine Rentenversicherung mit Rentenbeginn zum 60. Lebensjahr abschließt, beträgt die Vertragslaufzeit 30 Jahre. Wählt er einen monatlichen Beitrag von 50 Euro, beläuft sich die Beitragssumme auf 50 Euro x 12 x 30 = 18.000 Euro.

In insgesamt drei Tarifen von zwei Versicherern können von diesen 18.000 Euro 200 %, höchstens jedoch 50.000 Euro als Todesfallsumme vereinbart werden. Mit allein drei Tarifen zusammen sind also 150.000 € Todesfallsumme darstellbar.

Gemeinsam ist den Tarifen, dass für die volle Todesfallsumme eine Wartezeit von drei oder vier Jahren besteht: tritt der Todesfall während dieser Zeit ein, wird – je nach Anbieter – ein prozentualer Anteil der Versicherungssumme oder das aktuelle Fondsguthaben ausgezahlt (teilweise auch die volle Summe, wenn der Tod unfallbedingt eintrat). Denn, auch das haben alle drei Anbieter gemeinsam, diese Option wird nur bei fondsgebundenen Rentenversicherungen angeboten – die Anlage der Gelder erfolgt also in Investmentfonds (die der Anleger natürlich selbst bestimmen und damit das Chance-Risiko-Verhältnis beeinflussen kann).

Dafür bauen diese Verträge – anders als eine Risikolebensversicherung – über die Zeit einen echten Vertragswert auf, der am Laufzeitende ausgezahlt wird.

 

2. Todesfallabsicherung ohne Gesundheitsfragen über eine Sterbegeldversicherung

 

Sterbegeldversicherungen fristen aktuell im deutschen Markt noch eher ein Schattendasein. Dabei sind sie die logische Antwort auf den Umstand, dass die eigentliche „Sterbeversicherung“ (so hieß die heutige Risikolebensversicherung früher nämlich) Gesundheitsfragen stellt und je nach Antworten – oder auch bei einem ungewünscht hohen Eintrittsalter des Antragstellers – oft den Versicherungsschutz versagt. So kann, wer schon älter ist oder ernstere Vorerkrankungen aufweist, für den eigenen Todesfall gar keine Vorsorge mehr leisten, und nicht jeder kann die eigenen Bestattungskosten vorsorglich ansparen, um die Hinterbliebenen nicht zu belasten.

 

Diese Lücke haben niederländische Versicherer erkannt, wo die Sterbegeldversicherung eine längere Tradition hat. Und so sind es auch just zwei niederländische Anbieter, die in Deutschland den Markt der Sterbegeldversicherung im Begriff sind aufzubauen.

Die Besonderheit der Sterbegeldversicherung liegt dabei in ihrer einfachen Konzeption: Versichert wird ein vergleichsweise geringer Betrag für den Todesfall, nämlich höchstens 12.500 Euro. Hinzu kommen Überschüsse des Versicherers und im Falle eines Anbieters zusätzliche 2.500 Euro, wenn der Tod durch einen Unfall verursacht wurde.  Insgesamt bleiben die Versicherungssummen aber moderat: Fokus ist also die Vorsorge hinsichtlich der Bestattungskosten, nicht die finanzielle Absicherung von Partnern oder Kindern. Es gilt eine Wartezeit von zwei oder drei Jahren (je nach Anbieter), in denen nur die gezahlten Beiträge ganz oder mehrheitlich erstattet werden. Bei unfallbedingtem Tod wird aber von Anfang an in voller Höhe geleistet.

 

Ergänzend bieten die Versicherer Unterstützung in Form beispielsweise von Vorlagen für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder der Formulierung von Bestattungswünschen zu Lebzeiten.

 

3. In Einzefällen auch Chance auf „normale” Risikolebensversicherung (z. B. bei Diabetikern, Epileptikern oder HIV-Betroffenen)

Für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen (wie beispielsweise Diabetes, leichten Fällen von Epilepsie oder einem HIV-positiven Befund, ohne dass das Vollbild AIDS ausgebrochen ist) ergibt sich aufgrund der zunehmend günstigen Prognosen zur Lebensdauer aktuell neue Möglichkeiten: Eine wachsende Zahl von Lebensversicherers am deutschen Markt lehnt hier nicht mehr pauschal ab, sondern prüft – abhängig von einem aktuellen ärztlichen Bericht – die Annahme in einer „normalen” Risikolebensversicherung. Dies ermöglichleicht erstmals auch höhere Todesfallsummen zum reinen Risikobeitrag, auch wenn im Einzelfall mit deutlichen Risikozuschlägen zu rechnen ist.

 

Über diese Wege ist also grundsätzlich eine Todesfallvorsorge auch bei allgemein problematischen Vorerkrankungen möglich; welches Konzept und welcher Anbieter zu den eigenen Wünschen passt, sollte individuell ermittelt werden.

Weitere Informationen dazu und persönliche Vorschläge erhalten Sie gerne auf Anfrage.