Nicht in allen Bereichen bedeuten Vorerkrankungen eine Erschwernis für den Abschluss von Versicherungen. Was man dazu wissen sollte.

Grundsätzlich keine Probleme mit schweren oder chronischen Erkrankungen gibt es im so genannten Sachbereich, also beim Abschluss einer Privathaftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude-, Kfz- oder z. B. Rechtsschutzversicherung. Denn hier ist der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers nicht von Relevanz. Ebenso wenig beim Abschluss reiner Altersvorsorgeverträge, also Rentenversicherungen (auch Riester, Rürup oder Entgeltumwandlungen) ohne Todesfallleistung und ohne Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsbausteinen. Und selbst im Bereich der Kranken­versicherung gibt es Ausnahmen: Für den Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung, die z. B. für Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung leistet, sind alle Erkrankungen, die nicht mit den Zähnen oder dem Zahnfleisch zu tun haben, uninteressant.

Für zahlreiche Versicherungen ist der allgemeine Gesundheitszustand oder seine Vorgeschichte vollkommen irrelevant. Solche Verträge können also problemlos online in einem Tarifrechner verglichen und auch direkt abgeschlossen werden.
Als kostenloses Serviceangebot finden Sie eine Zusammenstellung solcher Tarifrechner unter folgendem Link:

www.mysurance.de